Grosser Corporate Law 
 


Nicht Worte zählen, sondern Taten.
Ein Ziel mit Leidenschaft verfolgen.



Unsere Kanzlei­philosophie

Fast jeder kennt die Mille Miglia.

Sie ist nicht nur die bekannteste Oldtimer-Rallye der Welt, sondern auch die Verrückteste. Tage voller Begeisterung, aber auch Wahnsinn, Lärm und Hitze. Freude am Design, Kultur und PS. Vor allem bedeutet eine Rallye das Zusammenkommen von Menschen, die ihr Ziel mit Leidenschaft verfolgen.

Was hat das Ganze nun mit einer Rechtsanwaltskanzlei zu tun?

Nun, neben der Tatsache, dass Rechtsanwältin und  Gründerin Natascha Grosser leidenschaftliche Oldtimer-Rallye-Fahrerin ist, hat sie sich vor Allem die dahinterstehende Philosophie auch für ihre Rechtsberatung zu Eigen gemacht.






Kompetenz­felder

Energisch oder konziliant, straight on oder kreativ –
zusammen erreichen wir Ihr Ziel!

 

Rechtsberater gibt es wie Sand am Meer. Gefordert sind Spezialisten für Ihr individuelles Rechtsthema. Sie wollen jemand, der nicht nur berät und Theorie vermittelt, sondern der selbst unternehmerische Praxiserfahrung hat. Jemand der nicht nur Probleme sieht, sondern hands-on löst - und das mit bestmöglicher Wertschöpfung. 

 

Transaktionen

Rechtsanwalt für M&A / Private Equity / Venture Capital in Düsseldorf - Grosser Corporate Law

  • Erwerb und Veräußerungen von Unternehmen
  • Eigenkapitalbeteiligungen
  • Legal Due Diligence
  • Transaktionsmanagement
  • Verhandlungsführung
  • Erstellung aller erforderlichen Verträge und Dokumente

Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Düsseldorf - Grosser Corporate Law


  • Unternehmensgründungen
  • Strategische Unternehmens- und Holdingstrukturierung
  • Kapitalerhöhungen
  • Umwandlungen
  • Vorbereitung Gesellschafter-/ Aktionärsversammlung
  • Corporate Housekeeping

Recht klassischer Fahrzeuge     

Private Equity Expertin in Düsseldorf - Grosser Corporate Law

  • Kauf- und Verkauf sowie sonstige Übertragungen
  • Vertragsgestaltung und  -prüfung zu Restaurierungen / Instandsetzungen
  • Leasingverträge und Abwicklung
  • Durchsetzung von Ansprüchen

Forderungs­durchsetzung

Anwalt für Mergers & Acquisitions in Düsseldorf - Grosser Corporate Law

  • Außergerichtliche Beitreibung (Inkasso), einschließlich vorheriger juristischer und wirtschaftlicher Prüfung
  • Ratenzahlungs- oder sonstige gütliche Vereinbarungen mit Schuldnern
  • Gerichtliche Durchsetzung


 



Natascha Grosser

Wenn unternehmerische Entscheidungen anstehen, bedarf es spezialisierter Berater. Insbesondere wenn es um den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, die Beteiligung, Umstruk­turierung oder auch die rechtliche Begleitung im operativen Geschäft geht, berät Natascha Grosser seit über 18 Jahren Unternehmer und Unternehmen  in allen gesellschafts- und kapitalmarkt­rechtlichen Themen.

Diese reichen von der Unternehmensgründung über alle Phasen von Transaktionen (Venture Capital, Private Equity und M&A), der Strukturierung entsprechender Beteiligungsvehikel sowie Betreuung von Privatinvestments.



Ihre Expertin für Mergers & Acquisitions in Düsseldorf - Grosser Corporate Law





Aktuelles

17.05.2022

Abfindungsbeschränkung auf Nennbetrag der Stammeinlage ist zulässig

Die Regelung in der Satzung einer gemeinnützigen GmbH, wonach im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten hat, ist nicht nach § 138 BGB nichtig ...

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14.02.2022

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Ak-tiengesellschaften

Die virtuelle Hauptversammlung soll eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten. Diese soll insbesondere das Niveau der Rechtsaus-übung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar ...   

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25.11.2021

Natascha Grosser ist neue Vorstandsvorsitzende des Private Equity Forums NRW

Die letzten eineinhalb Jahre ist es ruhig geworden im und um das Private Equity Forum NRW. Der Verein, der vom Netzwerken unterschiedlichster Markt-teilnehmer der Beteiligungsbranche lebt und wohl am Meisten für seine wenigen, aber stets aktuellen und kurzweiligen ...      

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30.07.2021

BGH kippt Zustimmungsfiktion in den AGB der Banken 

Mit Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20, hat der BGH entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...   

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15.07.2021

Zur Auslegung eines Rechtsge-schäfts einer noch zu gründenden GmbH

Der BGH hat mit Urteil vom 15.04.2021 entschieden, dass die Auslegung eines Rechtsgeschäfts von Gründern einer GmbH ergeben kann, dass die Wirksamkeit des Geschäfts unter der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der GmbH steht. Das Rechtsgeschäft sei dann ...                                         

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02.02.2021

Zur persönlichen Haftung des Kommanditisten

Die persönliche Haftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 Absatz 4, § 161 Absatz 2, § 128 HGB besteht bei Insolvenz der Gesell-schaft jedenfalls für solche Gesellschaftsver-bindlichkeiten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind. Auf die insolvenzrechtliche Einordnung dieser ...

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26.10.2020

Auskunftsrecht ausgeschiedener Gesellschafter

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft über evtl. Abfindungs-ansprüche. Ausgeschiedene Gesellschafter können im Hinblick auf ihre Abfindungsan-sprüche jedoch Einsicht in Jahresabschlüsse, BWA und anderen Urkunden gemäß §§ 810, 242 BGB verlangen ...                                                             

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15.09.2020

BGH zur Bekanntgabe von durch Minderheitsaktionäre ergänzter Tagesordnung

Die aufgrund einer gerichtlichen Ermächtigung der Minderheitsaktionäre auf die Tagesordnung zu setzenden Gegenstände müssen bei einer nicht börsennotierten AG so rechtzeitig bekanntgemacht werden, dass die Aktionäre ausreichend Zeit haben, sich mit der ...

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06.08.2020

Bei einvernehmlicher Abberufung eines Geschäftsführers kann Anstellungsvertrag konkludent beendet sein

Wird der Geschäftsführer einer GmbH aus seinem Amt abberufen, führt das nach dem Gesetz nicht automatisch dazu, dass auch sein Anstellungsvertrag endet. Unter Um-ständen bekommt also der Geschäftsführer weiter...   

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